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Funktionskennung/Funktionskonto
Das Rechenzentrum bietet Funktionskonten an, die für einige Dienste wie Web-Hosting oder den gemeinsamen Zugriff auf Datenbereiche für Mitglieder von Projektgruppen genutzt werden können. Ein Funktionskonto ist Voraussetzung für den Zugriff auf diese Dienste. Mit jedem Funktionskonto verbunden ist eine Funktionskennung inklusive Passwort und E-Mail-Adresse.
- Voraussetzungen für die Beantragung einer Funktionskennung
- Dienste, die eine Funktionskennung erfordern
- Benutzungsordnungen
- Beantragen einer Funktionskennung
Voraussetzungen für die Beantragung einer Funktionskennung
Funktionskennungen können ausschließlich von Bediensteten der Universität Osnabrück beantragt werden.
Dienste, die eine Funktionskennung erfordern
Die folgende Tabelle beschreibt die Dienste, die über eine Funktionskennung gesteuert werden:
Dienst | Funktionskennung/-konto |
---|---|
Web-Hosting | wird benötigt für die Administration des Webdatenbereiches (Up- und Download der Webdaten) |
Speicherbereich für Projektgruppen | kann von den Mitgliedern eines Projektes genutzt werden, um gemeinsam auf einen Speicherbereich zuzugreifen. Der Zugriff erfolgt wie unter Eigener Speicherbereich für Benutzer beschrieben. |
WLAN für Gruppen | temporäre Funktionskennung zur Nutzung des Hochschul-WLANs für Teilnehmer von Tagungen, Workshops etc. |
Benutzungsordnungen
Alle Personen, die eine Funktionskennung im Rechenzentrum beantragen, müssen die Benutzungsordnungen des Rechenzentrums gelesen haben und bestätigen, dass sie sich
mit den dort enthaltenen Vorschriften einverstanden erklären.
Die Benutzungsordnungen sind online über den folgenden Link
einsehbar:
Benutzungsordnungen
Beantragen einer Funktionskennung
Die Funktionskennung wird über
ein Antragsformular, das korrekt und vollständig ausgefüllt
an das Sekretariat des
Rechenzentrums zu übermitteln ist, beantragt.
Das Antragsformular steht unter dem folgenden Link im PDF-Format
zur Verfügung:
Antragsformular
Funktionskennung.