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Beantragen eines Gruppenzertifikates (nur mit Funktionskennung möglich)

Gruppenzertifikate sind nicht an eine Person gebunden, sondern an eine Funktion oder eine Organisation. Sie werden für E-Mail-Konten (E-Mail-Adressen) genutzt, auf die mehrere Personen zugreifen, wie beispielsweise das funktionsgebundene E-Mail-Konto studios@uni-osnabrueck.de der Zentralen Einrichtung Studierenden-Information Osnabrück. Alle zugriffsberechtigten Personen dieses E-Mail-Kontos nutzen ein gemeinsames Zertifikat (Gruppenzertifikat) für das Signieren und/oder Verschlüsseln von E-Mails, die mit diesem E-Mail-Konto erzeugt oder gelesen werden.

Voraussetzungen

Alle Angehörigen der Universität Osnabrück, die im Besitz einer Funktionskennung sind, dürfen über das Sectigo TCS System ein unpersönliches Zertifikat (Gruppenzertifikat) mit einer Gültigkeitsdauer von 2 Jahren beantragen.


Hinweis: Die Anmeldung am Antragsformular erwartet die Eingabe einer Funktionskennung. Die Antragsstellung, die Genehmigung sowie der Download des Gruppenzertifikats erfolgen online.
Eine ausführliche Beschreibung des Antragsvorgangs ist in Bearbeitung. Da die einzelnen Schritte der Beantragung eines Gruppenzertifikates bis auf die Anmeldung (mit Funktionskennung) identisch sind, kann die Anleitung für die Beantragung eines Nutzerzertifikates zu Hilfe genommen werden.

Antrag auf ein Gruppenzertifikat